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Allgemeine Reisebedingungen

01. Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Responsible Travel den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, fernschriftlich, mündlich, telefonisch oder durch elektronische Medien (e-mail) erfolgen.

Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Responsible Travel zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

02. Bezahlung

Um die Tour fest zu buchen, ist eine Anzahlung in Höhe von US$ 500.00 pro Reiseteilnehmer erforderlich. Der Restbetrag muss spätestens 60 Tage vor Reiseantritt für Reisen auf dem Festland und 90 Tage vor Reiseantritt für Reisen auf den Galapagos Inseln gezahlt werden. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Responsible Travel von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

Um die Zahlungen zu tätigen machen Sie bitte eine Überweisung auf das folgende internationale Bankkonto in Deutschland (NB: RT ist eine Deutsch-Ecuadorianische Kooperation):

Account Name: Ecuador Galapagos Reisen
Account Number: 31328
BLZ: 586 512 40
Bank: Kreissparkasse Daun
Street: Leopoldstrasse 13
City: 54550 Daun
Country: Germany
IBAN: DE74586512400000031328
BIC/SWIFT-Code: MALADE51DAU

Wilson OE 7-56 y Diego de Almagro
Condominios Mariscal II – Oficina D12-11
Quito, Ecuador

03. Von Responsible Travel zu erbringende Leistungen

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Angebot sowie aus den hieraus Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Responsible Travel behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen aus den Beschreibungen während der Reise sind aufgrund der Art einer Erlebnis- oder Abenteuerreise jederzeit möglich, da aufgrund von Strassenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür u.a. der in der Reisebeschreibung angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die Reiseausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

04. Kostenänderungen

04.1 Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Responsible Travel nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.

Responsible Travel ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass Responsible Travel die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann.

04.2 Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Trekkingtour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt Responsible Travel, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von Responsible Travel verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.

05. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

05.1 Rücktritt vor Reiseantritt

Responsible Travel kann bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

05.2 Rücktritt nach Reiseantritt

Responsible Travel kann nach Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Responsible Travel nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt Responsible Travel, so behält Responsible Travel den Anspruch auf den Reisepreis; Responsible Travel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Responsible Travel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschliesslich der Beträge, die Responsible Travel von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kündigung wird Responsible Travel durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

06. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Responsible Travel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann Responsible Travel angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Responsible Travel kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Sätze massgeblich:

a) bei Reisen die nur auf dem Festland stattfinden und in denen Schiffahrten kein Bestandteil sind:

Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt:
Volle Rückerstattung abzüglich einer Gebühr von US$ 50,- pro Person

ab 59. bis 21. Tag vor Reiseantritt
Rückerstattung von 80% des Reisepreises

ab 20. bis 10. Tag vor Reiseantritt
Rückerstattung von 50% des Reisepreises

ab 09 bis 05. Tag vor Reiseantritt
Rückerstattung von 20% des Reisepreises

ab 04. vor Reiseantritt
Keine Rückerstattung

b) bei Reisen, in denen mehrtägige Schiffahrten Bestandteil sind, gelten folgende Bedingungen:

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt:
Volle Rückerstattung abzüglich einer Gebühr von US$ 500,- pro Person

ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt
Rückerstattung von 50% des Reisepreises

ab 59. bis 40. Tag vor Reiseantritt
Rückerstattung von 40% des Reisepreises

ab 39. bis 31. Tag vor Reiseantritt
Rückerstattung von 30% des Reisepreises

ab 30. vor Reiseantritt
Keine Rückerstattung

NB: Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung für Galapagos Charter von den obigen Bedingungen abweichen können und daher individuell bestätigt werden.

07. Haftung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so richtet sich die Haftung von Responsible Travel nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Responsible Travel verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert.
Responsible Travel kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu melden. Unterlässt der Kunde die Meldung des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn Responsible Travel keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Responsible Travel hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Responsible Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

08. Anmeldung von Ansprüchen

Will der Kunde Responsible Travel auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Responsible Travel anzumelden.

Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn RT die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.

Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Responsible Travel die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

Gerichtsstand ist Quito, Ecuador.

09. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Responsible Travel für Schäden ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Responsible Travel für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Ein Schadenersatzanspruch gegen Responsible Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Bei allen Aktivitäten ist zu beachten, dass gerade hierbei ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Sturzgefahr, Strömungen im Meer, Nasslandungen auf rutschigem Untergrund etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der eingesetzten Führer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt daher in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

10. Vertragsaufhebung bei aussergewöhnlichen Umständen

Wird die Durchführung der Reise infolge aussergewöhnlicher Umstände, die Responsible Travel nicht zu vertreten hat (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch Responsible Travel vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen steht Responsible Travel eine wertentsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung trägt Responsible Travel zur Hälfte, sonstige Mehrkosten sind vom Reiseteilnehmer zu übernehmen. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Selbstverständlich erstattet Responsible Travel den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wenn Responsible Travel die Verträge mit seinen Leistungsträgern stornieren kann.

11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern Responsible Travel dies technisch möglich ist, wird es den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Reiseversicherung

Um die Reisekosten sowie unvorhersehbare Kosten für medizinische Notfälle zu decken, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.

14. Reiseveranstalter

Responsible Travel

Wilson OE 7-56 y Diego de Almagro
Condominios Mariscal II – Oficina D12-11
Phones: (+593 2) 254 - 7286 - (+593 2) 510 0310
P.O. Box:17-05-24 
Quito, Ecuador 
e-mail: info@egt.ec
web: www.ecuadorgalapagostravels.ec

Öffnungszeiten: Montag to Freitag von 08:00Uhr bis 17:00Uhr
NB: Alle Kunden erhalten für Ihre Reise eine 24 Stunden Notfall-Handynummer

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